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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Rücktritt durch den Mieter Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist dem Vermieter schriftlich anzuzeigen und wirkt ab dem Tag, an dem das Schreiben dort eingeht. Der Vermieter hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung unterBerücksichtigung ersparter Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung desMietobjektes erwerben kann. Der Vermieter kann Pauschalsätze wie folgt als Schadensersatz verlangen: Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Vermietungsbeginn: 25% Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Vermietungsbeginn: 50% Bei Rücktritt bis 10 Tage vor Vermietungsbeginn: 75% Ab den 9. Tag vor Vermietungsbeginn: 90% des vereinbarten Mietpreises. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten einen geringeren Schaden im Einzelfall nachzuweisen. Schließen Sie ggf. eine Reiserücktrittsversicherung ab.
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